Vorbehaltsaufgaben auf der Intensivstation – Rechtsgutachten erstellt

Die Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF) hat ein juristisches Gutachten zum Thema „Vorbehaltsaufgaben von Pflegefachpersonen mit abgeschlossener zweijähriger Weiterbildung Intensivpflege und Anästhesie auf der Intensivstation“ in Auftrag gegeben. Die Stellungnahme der beiden Gutachter Dr. Tobias Weimer und Prof. Dr. Gunnar Duttge beschäftigt sich mit der Frage, welche Tätigkeiten auf einer Intensivstation definitiv unter Arztvorbehalt stehen und welche Tätigkeiten auch von Pflegenden mit absolvierter Fachweiterbildung übernommen werden können. Dieses Gutachten liegt nun vor und ist in einer gekürzten Version auf der Homepage der DGF verfügbar. Die Pressemitteilung zu diesem Thema finden Sie hier

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