Strukturstandards

Zur Weiterentwicklung des Hessischen Krankenhausgesetzes war die DGF als sachverständige Organisation am 4.11.2010 eingeladen zur Anhörung im hessischen Landtag, zur Beratung der Abgeordneten und Diskussion mit weiteren Verbänden.

Die folgende Stellungnahme wurde hier eingereicht und mit den anwesenden Verbandsvertretern, dem Minister und den Abgeordneten diskutiert (für Sie vor Ort war Tilmann Müller-Wolff, Vorstandsmitglied):

Stellungnahme DGF Weiterentwicklung Hessisches Krankenhausgesetz

Weitere Stellungnahmen eingeladener Verbände finden Sie unter:

Anhörungsunterlagen HKHG

Weitere Strukturempfehlungen:

Strukturstandards für die lntensivpflege und die Pflege in der Anästhesie

Die Festlegung von Standards ist eine wesentliche Voraussetzung für eine Verbesserung der Praxis. Standards sind ein Maß für die Qualität der Berufspraxis. Sie werden auf der Grundlage von Philosophie, Theorie, Wissenschaft, Forschung und Praxis entwickelt und gehandhabt.

Standards dienen dem Praktiker, seine Tätigkeit innerhalb eines Erwartungsniveaus und eines Rahmens zu begründen.

Die DGF setzt sich für eine Verbesserung der Weiterbildung ein. Dies manifestiert sich in der Vorgabe dieser Standards für Krankenpflege-/Kinderkrankenpflegepersonal in den Fachbereichen der internistischen, operativen und pädiatrischen Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie.

Die DGF ist bestrebt eine Verbesserung der Standards in der Praxis zu erreichen, so daß sich die Handlungsfelder im Bereich der Intensivpflege und der Pflege in der Anästhesie, unter Einbeziehung von Pflegetheorien, – modellen und -konzepten weiterentwickelt und damit eine qualitativ hochstehende Pflege gesichert und gefördert wird.

Ziel der Standards ist es

* für das Fachkrankenpflegepersonal in der Intensivpflege und der Pflege in der Anästhesie eine gemeinsame Grundlage zu schaffen, um die Bemühungen zur qualitativen Verbesserung von Behandlung und Pflege zu koordinieren.
* die Berufsgruppe bei der qualitativen Beurteilung der geleisteten Betreuung und Pflege zu unterstützen.
* das Leistungsspektrum der Fachkrankenpflege aufzuzeigen

Standards

Standard 1

Geplante Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie beinhaltet eine gesundheitsunterstützende Lebenshilfe unter Aktivierung der physischen, psychischen, spirituellen und sozialen Ressourcen sowie der lindernden Pflege und Sterbebegleitung.

Erläuterung:
Die geplante Pflege wird systematisch ausgearbeitet und gründet auf den Informationen über die psychologische, soziale und medizinische Vorgeschichte des Patienten und auf den Daten der physischen Untersuchung sowie den Ergebnissen der Pflege-, Labor-, Röntgen- und anderer Diagnosen. Der Pflegeplan wird koordiniert mit dem Patienten und dem zuständigen Personal anderer Fachbereiche.

Standard 2

Präventive und begleitende Gesundheitsberatung.

Erläuterung:
Präventive und begleitende Gesundheitsberatung ist ein Bestandteil der pflegerischen Aufgaben. Die Gesundheitsberatung ist abhängig von den Ressourcen des Patienten und dessen Angehörigen.

Standard 3

Bedienung und Überwachung der für die Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen notwendigen Geräte sowie sachgerechter Umgang mit Instrumenten, Geräten, Pflegeprodukten, Hilfsmitteln und Arzneimitteln soweit dies zum Aufgabenbereich der Kranken-/ Kinderkrankenpflege in der Intensivpflege und der Pflege in der Anästhesie gehört.

Erläuterung:
Die Instrumente, Geräte, Pflegeprodukte, Hilfsmittel und Arzneimittel müssen fach- und sachgerecht bedient und gehandhabt werden. Die vor- und nachbereitende Überprüfung und Überwachung der oben genannten Produkte und Geräte, sowie deren Einsatz, müssen begründet werden.

Standard 4

Mitwirkung bei Wiederbelebungsmaßnahmen einschließlich der künstlichen Beatmung sowie Einleitung erforderlicher Sofortmaßnahmen.

Erläuterung:
Lebensbedrohliche Situationen werden erkannt und können eingeschätzt werden. Die selbständige Einleitung der erforderlichen Wiederbelebungsmaßnahmen einschließlich der künstlichen Beatmung erfolgt bis zum Eintreffen einer Ärztin oder eines Arztes mit anschließender Assistenztätigkeit.

Standard 5

Planung und Überwachung der Organisation des Krankenpflegedienstes und der Arbeitsabläufe in Intensiv- und Anästhesiepflegeabteilungen.

Erläuterung:
Die Organisation und die Arbeitsabläufe werden ermittelt, geplant, organisiert, überwacht und reflektiert.

Standard 6

Unterstützung des Arztes bei der Durchführung und Überwachung fachspezifischer und diagnostischer Maßnahmen wenn hierdurch die pflegerische Versorgung der Patienten nicht beeinträchtigt wird.

Erläuterung:
Bei der notwendigen Unterstützung der Tätigkeiten des Arztes und anderer Berufsgruppen werden die Bedürfnisse des Patienten mit einbezogen. Die pflegerische Arbeit integriert die diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen in die Handlungsabläufe, so daß ein patientengerechter Ablauf gewährleistet ist.

Standard 7

Die sach- und fachkundige Beratung und Anleitung von Pflegekräften im jeweiligen Arbeitsbereich.

Erläuterung:
Krankenpflege- und Kinderkrankenpflegepersonal wird in den Handlungsfeldern der Intensivpflege und der Pflege in der Anästhesie gemäß den Zielen und Inhalten der Weiterbildungsordnung geschult, beraten und fachlich angeleitet, ebenso Kranken-/Kinderkrankenpflegeschülerlnnen in Abstimmung mit der Ausbildungs- stätte.
Die Beratung schließt die Auswahl von Pflegetechniken und Pflegematerial ebenso mit ein, wie die Beratung im Bereich der persönlichen Weiterentwicklung des Einzelnen. Die Anleitung erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen Erfordernisse von Theorie und Praxis.

Standard 8

Förderung der beruflichen Identität und Kennen der damit verbundenen Rechte und Pflichten sowie der Grenzen der Verantwortlichkeit.

Erläuterung:
Förderung der beruflichen Identität beinhaltet eine fortlaufende Überprüfung und Beurteilung aufgrund von Wissenstheorie, Forschungsergebnissen und zeitgemäßer Praxis. Hierbei wird das erlernte Wissen und die allgemein anerkannten Techniken der Pflege in der Praxis unter Berücksichtigung der Rechte und Pflichten im Rahmen der Verantwortlichkeit angewendet.

Standard 9

Das berufliche Selbstverständnis wird bewußt gemacht, konkretisiert und reflektiert.

Erläuterung:
Das berufliche Selbstverständnis beinhaltet die fachliche und soziale Kompetenz.
Zur fachlichen Kompetenz zählen unter anderem:

* schulisches Allgemeinwissen, das berufsspezifische Know-how, organisatorische Fähigkeiten, betriebswirtschaftliche Kenntnisse, EDV-Wissen, fachliche Fähigkeiten und Fertigkeiten.

Zur sozialen Kompetenz zählen unter anderem:

* Einfühlungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit, Kooperationsbereitschaft, Konfliktlösungsfähigkeit, partnerzentrierte Interaktionen, Konsensfähigkeit, Verständnisbereitschaft und Teamfähigkeit.

Referenzen und Bibliographie

Internationale Föderation für das Anästliesiepflegepersonal (IFNA)
Komitee für Paxis-Standards Stellungnahme zu den Praxis-Standards, angenommen am 20. Juni 1991 (Oslo) durch die Länderdeligierten IFNA.

Weiterbildungs- und Prüfungsordnung zur Fachkrankenschwester, zum Fachkrankenpfleger und zur Fachkinderkrankenschwester und zum Fachkinderkrankenpfleger in der internistischen und operativen Intensivpflege und Anästhesie sowie in der pädiatrischen Intensivpflege RdErl.d.MS.v.30.7.1993-41053/03-/VORIS 21064000050018- Bezug: RdErl.v. 17.3.1977 (Nds.MB1.S 324), geändert durch RdErl. v. 3.2.1981 (Nds.MB1 S.309)- VORIS 21064000050008.

Weiterbildungsgesetz Alten- und Krankenpflege -WGAuKrpfl- vom 24. April 1990 GV.NW.1990 S.270, Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung zu Fachkrankenschwestern, -pflegern, Fachkinderkranken­schwestern und -pflegern in der Intensivpflege und Anästhesie (WeiVIAPfl) vom 11. April 1995 GV.NW Nr. 33 Gl.Nr. 2124.

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