Die Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste fordert in einer aktuellen Stellungnahme die notwendigen Mindestvorgaben zum Personalschlüssel und zur Personalqualifikation:
Der Personalschlüssel für die IMC muss 1:3 (Personal / Patient) betragen.
Die pflegerische Leitung und die Praxisanleitung müssen den Fachpflegestandard erfüllen. Pro Schicht muss eine Pflegefachkraft mit Fachpflegestandard ständig anwesend sein. Die weiteren Pflegefachkräfte müssen die Qualifikation als Gesundheits- und Krankenpfleger / Gesundheits- Kinderkrankenpfleger besitzen, 40% davon mit Zusatzqualifikation IMC.
Die Stellungnahme im Wortlaut finden Sie>>> hier <<< als pdf (57 KB)