Fachkrankenschwester, Fachkrankenpfleger, Fachkinderkrankenschwester, Fachkinderkrankenpfleger in der Anästhesie
1. Identifikationsteil
1.1 Stellenbezeichnung:
Fachkrankenschwester/-pfleger, Fachkinderkrankenschwester/-pfleger in der Anästhesie.
1.2 Voraussetzung:
Staatliche Anerkennung als Fachkrankenschwester -pfleger, Fachkinderkrankenschwester -pfleger für Intensivpflege und Anästhesie.
1.3 Unterstellung pflegekundlich, organisatorisch und disziplinarisch:
Pflegedienstleitung / Fachhereichsleitung, Abteilungsleitung und deren Stellvertretungen.
Unterstellung medizinisch:
Chefärztin/-arzt der Anästhesieahteilung und deren/dessen Stellvertretung.
1.4 Überstellung pflegekundlich:
gegenüber Krankenpflegeschülerinnen und Krankenpflegeschülern, Kinderkrankenpflege- schülerinnen und Kinderkrankenpflegeschülern, Pflegenden in der Weiterbildung, sowie pflegerischem Assistenzpersonal.
1.5 Wertigkeit:
Kr. VI. Fallgruppe 6a. BAT Anlage 1b. in der Fassung des 71. Änderungstarifvertrages vom 12.06.1995.
2. Stellenzweck
Umsetzen des Pflegeleitbildes anhand eines Pflegemodells.
Ausüben der individuellen, geplanten, patientenbezogenen Pflege anhand der Lebensaktivitäten während der perioperativen Phase.
Umsetzen pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse und neuer Pflegetherapien in die Praxis. Handeln als integrale Bezugsperson der Patientin/des Patienten innerhalb des anästhesio- logischen Teams.
Unterstützen und Vertreten der Patienteninteressen und der Interessen der Angehörigen. Beteiligen an Pflegequalitätssicherung, Pflegeforschung und Fort- und Weiterbildung für Pflegende.
3. Stellencharakteristik / Wesentliche Tätigkeiten und Kompetenzen
3.1 Patientenbezogene Tätigkeiten/Kompetenzen
3.2 Mitarbeiterbezogene Tätigkeiten/Kompetenzen
3.3 Betriebsbezogene Tätigkeiten/Kompetenzen
Der beigefügte Tätigkeitskatalog ist grundlegender Bestandteil dieser Stellenbeschreibung.
Die Stellenbeschreibung tritt mit dem Tag der Unterzeichnung in Kraft. Sie gibt den gegenwärtigen Stand des Aufgabenbereiches wieder. Anderungen sind jederzeit möglich. Eine Überarbeitung ist nach einem Zeitraum von zwei Jahren geplant.