Resolution der Gesundheitsberufe

DGF in der IG GB: Resolution der Gesundheitsberufe zur Installation eines Beirates des eGBR

Der überwiegende Teil der Bundesländer hat sich dahingehend geeinigt, im Wege eines Staatsvertrages ein zentrales elektronisches Gesundheitsberuferegister der Länder (eGBR) als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts zu errichten.

Als Organe des eGBR sind bislang nur die Leitung der Einrichtung und der Verwaltungsrat, besetzt mit je einem Mitglied aller Bundesländer, vorgesehen. Ein Gremium, über das die Gesundheitsberufe auf Dauer in die Arbeit des eGBR und in Grundsatzentscheidungen eingebunden wird, ist dagegen bisher nicht vorgesehen. Die Gesundheitsberufe fordern deshalb die Bundesländer auf, als weiteres Organ des eGBR einen Beirat einzurichten und den vorliegenden Entwurf des Staatsvertrages entsprechend zu ergänzen. Die als „Interessengemeinschaft eGBR der Gesundheitsberufe in Deutschland (IG GB)“ vereinten Verbände der Gesundheitsberufe, unter anderen die DGF, haben beschlossen, ihre Interessen in dieser Fragestellung zu bündeln und gegenüber den Bundesländern gemeinsam aufzutreten.

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