Mitteilung der DGF bzgl. Pflegekammern in Deutschland

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Seit mehr als 2 Jahrzehnten existieren in Deutschland die Bestrebungen,
Pflegekammern zu etablieren.
Hat man in den 1990iger von Seiten der Politik noch argumentiert, dass der
Berufsgruppe der Pflegenden eine Voraussetzung zur Einrichtung einer solchen
Kammer fehlen würde, so sind inzwischen die Voraussetzungen u.a. in Form der
damals noch fehlenden Akademisierung längst gegeben. Dennoch tun sich
unverändert Politiker in vielen Bundesländern schwer und zeigen nur geringe
Diskussionsbereitschaft. Andererseits jedoch zeigen einige Politiker wie u.a. in
Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz auf, dass eine Pflegekammer unbedingte
Voraussetzung zur weiteren Professionalisierung ist und damit die Sicherstellung
einer hohen Pflegequalität gewährleistet werden kann.
Während auf dieser politischen Diskussionsebene langsam aber sicher immer mehr
Einsichten und Überzeugungen geschaffen werden können, reagiert die
Gewerkschaft Ver.di ganz anders.
Absolut unverständlich ist das aktuelle Vorgehen dieser Gewerkschaft, die mit einem
offenen Brief völlig kontrovers argumentiert und unsachgemäß Pflegende aufklären
möchte, dass aus deren Perspektive eine Pflegekammer nicht notwendig sei.
Folglich ist es notwendig einmal aufzeigen, was eine Pflegekammer ist, was sie
leisten kann und wo die entsprechenden großen Vorteile liegen. Gleichzeitig wird
damit verdeutlich welche schlechten Argumente unverändert genutzt werden, um
damit fremdbestimmt über den Berufsstand der Pflegenden zu bestimmen.

Intention einer Kammer?
Berufskammern sind Länderangelegenheiten und Körperschaften des öffentlichen
Rechtes, die die Interessen der Gesellschaft bzw. der Bevölkerung zu deren Wohl
stellvertretend für den Staat wahrnehmen. Alle Berufsmitglieder wiederum
verpflichten sich, ihre Aufgaben gewissenhaft und verantwortungsvoll zu erfüllen.
Das prinzipielle Ziel einer Pflegekammer liegt in der Sicherstellung einer
sachgerechten professionellen Pflege für alle Bürger auf der Basis aktueller
wissenschaftlicher Erkenntnisse. Parallel hat eine Pflegekammer die Aufgabe, die
beruflichen Belange der Pflegenden zur regulieren und unter Beachtung der
Interessen der Bevölkerung zu überwachen.

Rechtliche Legitimation
Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts sollen durch die Übertragung
hoheitlicher Funktionen auf die Kammer erreicht werden, die gesellschaftlichen
Kräfte zu aktivieren
, den entsprechenden gesellschaftlichen Gruppen die Regelung
solcher Angelegenheiten, die sie selbst betreffen und die sie in überschaubaren
Bereichen am sachkundigsten beurteilen können, eigenverantwortlich zu
überlassen
und dadurch den Abstand zwischen Normgeber und Normadressat zu
verringern (BVerfGE 33, 125 ff.)

Was bedeutet Professionalisierung
Der Beruf der Pflege befindet sich mitten in einem fortgeschrittenen
Entwicklungsprozess und beinhaltet den weiteren Aufbau eines wissenschaftlichen
Fundaments als Basis für
• die diversen Handlungsfelder
• die Akademisierung von Lehre, Management sowie
• spezialisierter beruflicher Handlungsfelder.

Professionalisierung bedeutet auch, dass fachliche Kompetenz und Legitimation für
alle Tätigkeiten in allen Handlungsfeldern eindeutig definiert sind und autonom
wahrgenommen werden dürfen/müssen (Berufsgesetz).
Folgerichtig beschleunigt eine Pflegekammer diese Professionalisierungsprozesse,
indem ihr verwaltungsrechtlich diese Autonomie zugestanden wird, sodass
Kompetenzmerkmale auch unter dem Aspekt von Vorbehaltsaufgaben für spezifische
Handlungsfelder definiert werden können. Dies ist von besonderer Bedeutung, da
zum heutigen Zeitpunkt Ziele und Aufgaben sowie Bildungsfragen (Aus-,
Weiterbildungsgesetz) der Pflege durch die Politik festgelegt werden. Eine
Beteiligung von Pflegenden kann erfolgen, muss aber nicht in Anspruch genommen
werden. Dieses Recht, die Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie die Inhalte des
eigenen beruflichen Handelns zu definieren und weiter zu entwickeln, ist in anderen
Berufen wie für Ärzte, Apotheker oder auch Psychotherapeuten obligat.
Die vielfach diskutierte Übernahme (Delegation) ärztlicher Tätigkeiten ist kein Indiz
für Professionalität sondern Ausdruck einer unveränderten Fremdbestimmung
pflegerischen Handelns.

Im internationalen Vergleich wird deutlich, dass Deutschland bzgl. der Autonomie in
der Pflege deutlich hinter der Entwicklung anderer Ländern zurückliegt. Frankreich
hat in 2010 die Selbstverwaltung umgesetzt und Belgien steht vor der Umsetzung.
Von den 27 Mitgliedsstaaten Europas bildet Deutschland das Schlusslicht dieser
Entwicklung (siehe Stellungnahme Landespflegerat NRW).
Beispiele aus Großbritannien und den Niederlanden zeigen auch den hohen Grad
der dortigen Professionalisierung durch vorhandene Pflegekammern auf.

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