Kurz-Information über die Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e. V.
Die Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e. V. (DGF) wurde im Jahr 1974 gegründet und hat sich die Sicherstellung einer optimalen Krankenversorgung zum Ziel gesetzt. Sie vertritt die gesamte Fachkrankenpflege, d. h. Anästhesie, Gemeindekrankenpflege, Intensivmedizin, Operationsdienst und Psychiatrie, schwerpunktmäßig aber die Anästhesie, Intensivmedizin und den Operationsdienst.
Die Gründungsvorsitzende, Frau Therese Valerius, hatte vorausschauend erkannt, daß, bedingt durch die rasanten Entwicklungen in der Pflege, Medizin und Technik für eine qualifizierte Versorgung der Kranken eine zusätzliche Fachausbildung in den Spezialbereichen unerläßlich ist. Sie entwickelte ein differenziertes Weiterbildungskonzept, das auf diese neuen und speziellen Anforderungen einging und erprobte dieses in ihrer Universitätsklinik.
Bestärkt durch die erfolgreichen Ergebnisse eines anschließend durchgeführten Modell-Lehrganges, setzte sie sich sehr stark für eine bundesweite Umsetzung ein.
Weil die traditionellen Krankenpflegeverbände der Bundesrepublik Deutschland sich damals nicht für eine Fachweiterbildung aussprechen wollten, kam es zur Gründung der DGF, die dann zusammen mit den entsprechenden ärztlichen Berufsverbänden und der Deutschen Krankenhausgesellschaft eine Empfehlung für die Fachweiterbildung erarbeitete.
Seit 1976 sind diese Empfehlungen Grundlage für Verordnungen oder Gesetze zur Regelung der Fachweiterbildung in den verschiedenen Bundesländern, wenngleich die Inhalte im Zuge dessen dem aktuellen Stand angepaßt werden.
Die DGF ist kompetenter Ansprechpartner für politische Institutionen und hier maßgeblich für Expertengespräche oder als Leitung von Arbeitsgruppen für die Fachweiterbildung tätig (z. B. Bundesministerium für Gesundheit, Ministerien für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Deutsche Krankenhausgesellschaft, Bundesgesundheitsamt).
Sie engagiert sich für die staatliche Regelung in Bundesländern, die noch keine Verordnung erlassen haben und, im Sinne von Qualitätssicherung, für eine Vereinheitlichung der Gesetzgebung für alle Bundesländer.
Darüberhinaus bietet die DGF ihren Mitgliedern durch Fortbildungen, Seminare, Symposien und Internationale Kongresse Gelegenheit, Fachwissen zu aktualisieren oder neue Fachkenntnisse zu erwerben. Begleitend dazu erhalten sie zweimonatlich unser Organ, die Fachzeitschrift ‚intensiv‘ aus dem Georg Thieme Verlag, in der wir mit den DGF-Mitteilungen neue Trends in der Pflege vorgestellen, berufspolitische Aspekte diskutieren und über Veranstaltungen berichten. Weiterhin bieten wir Ihnen auch persönliche Beratung.
Durch Mitarbeit in Arbeitsgruppen (Pflegephilosophien, Pflegeplanung, Aufgabenbeschreibung, Personalbedarfsermittlung etc.) haben die Mitglieder Gelegenheit, aktiv die Arbeit der DGF mitzugestalten.
Die DGF pflegt natürlich auch Kontakte zu nationalen und internationalen Krankenpflegeverbänden und -vereinen (z. B. Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe, Deutscher Verein zur Förderung der Pflegewissenschaft und -forschung e. V., Royal College of Nursing, United Kingdom Central Council of Nursing, American Association of Critical Care Nurses, American Association of Nurse Anesthetists).
Weiterhin ist sie Gründungsmitglied der International Federation of Nurse Anesthetists (IFNA), deren Präsident bereits die Mitgliedschaft im International Council of Nursing als Subspezialisierungsgruppe beantragt hat.
Im Rahmen der weiteren Professionalisierung hat sich der neue Vorstand der DGF zum Ziel gesetzt, die Aspekte der Pflege noch stärker zu intensivieren und einen multidisziplinären Beirat einzurichten. Neben Vertretern für Fachkrankenpflege, Medizin und Technik, sollen insbesondere Professionen berufen werden, die die Gesichtspunkte der Gesundheits- und Pflegewissenschaften sowie der Sozial- und Geisteswissenschaften vertreten können.
Aufgabe des Beirates soll sein, den Vorstand (und ggf. Mitglieder) in fachlichen Fragen zu beraten, evtl. Empfehlungen herauszugeben und die Ziele der Gesellschaft, z. B. bei Institutionen und öffentlichen Einrichtungen, zu unterstützen.