DGF teilt die Posititon der DGINA zur Gleichsetzung der in der Notfallpflege tätigen Mitarbeiter:innen im „Entwurf eines Gesetzes zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen“

In einer Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin DGINA e.V. zum „Entwurf eines Gesetzes zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen“,Pflegebonusgesetz – PflBG fordert die DGINA, die Höhe der Prämie für die in der Notfallpflege tätigen Mitarbeiter*innen, der Prämie der Intensivpflegenden gleichzusetzen, denn der vorliegenden Formulierungshilfe des BMG sind jedoch im §26e die Pflegefachkräfte der Notaufnahmen und Notfallpflegenden nicht berücksichtigt. Die Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF) teilt diese Posititon und unterstützt die Stellungnahme ausdrücklich.

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