Berlin,06.12.2022
Die Kompetenzen für die Intensivpflege von Erwachsenen unterscheiden sich zu denen in der Neonatologie und Pädiatrie. Es bedarf eines hohen Anteils an spezialisiertem Fachwissen, sodass pflegerisches Handeln qualitativ und Evidenz basiert erfolgen und ein bestmögliches Outcome für die Patienten*innen erzielt werden kann. Zusätzlich benötigt ein Einsatz von Pflegenden in anderen Bereichen eine ausreichende Einarbeitungszeit. Ohne diese können die Kompetenzen der Pflegenden nicht abgerufen und sicher eingesetzt werden. Das Umsetzen von Personal aus fachfremden Abteilungen verstärkt zusätzlich die bestehenden Probleme in diesen Tätigkeitsfeldern und gefährdet dort die Patientensicherheit.
Handlungsorientierte Pflege heißt, die Probleme und Ressourcen erkennen, Ziele festlegen und die erforderlichen Maßnahmen planen, durchführen und evaluieren. Fachpflegende für Intensivpflege und Anästhesie sind gemäß ihrem Schwerpunkt mit fachlichem Wissen ausgerüstet. Mit diesem Fachwissen können Pflegende zum Wohle der Patient*innen eigenverantwortlich und in hochkomplexen Versorgungssituationen situativ angemessen handeln.
Sach- und fachgerechtes Handeln kann nicht erfolgen, wenn Pflegefachpersonen ad hoc in andere Bereiche eingesetzt werden. Zudem führt diese Umverteilung zu moralischer Mehrbelastung und kann einen Berufsausstieg zur Folge haben. Hinzu kommt, dass Intensivpflege ein hochtechnisierter Bereich ist. Anwender*innen von Medizinprodukten sind verpflichtet, sich einer Unterweisung zu unterziehen. Das Bedienen und Anwenden eines Medizinprodukts ist erst dann zulässig, wenn diese erfolgt ist, andernfalls ist der Anwender (die Pflegefachperson) haftbar.
Das Unterlassen der Prüfung zur Einhaltung von Personaluntergrenzen scheint eine Interventionsparadoxie der politischen Hilflosigkeit zu sein. Gleichzeitig wird der Gesellschaft mit dieser Vorgehensweise falsche Sicherheit vermittelt. Eine Umverteilung von Pflegefachpersonen führt nicht gleichzeitig dazu, dass mehr personelle Ressourcen im Bereich der neonatologischen und pädiatrischen Intensivpflege zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob es gerechtfertigt ist, Behandlungskapazitäten in anderen Bereichen einzuschränken und damit durch Unterschreitung der Personaluntergrenzen in diesen Bereichen Patient*innengefährdende Situationen zu schaffen.
Die Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF) fordert eine Interaktion zwischen den politischen Akteuren und Experten*innen aus der Intensivpflege zum Wohle aller intensivpflegebedürftigen Patienten
Verabschiedet vom Vorstand der DGF e.V. am 06. Dezember 2022.
Die DGF ist als gemeinnütziger, eingetragener Verein die nationale Interessenvertretung der Fachkrankenpflege und Mitglied im Deutschen Pflegerat, Mitglied der IFNA (International Federation of Nurse Anesthetists) und der EfCCNa (European Federation of Critical Care Nurse Association).