Die DGF begrüßt die von Bundesgesundheitsminister Lauterbach vorgestellten Eckpunkte des geplanten Pflegekompetenzgesetzes. Hier werden grundlegende Weichen für eine längst überfällige Reform im Gesundheitswesen gestellt.
Das Eckpunktepapier stellt den Pflegeberuf als Heilberuf vor. „Pflegefachpersonen sind für die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen pflegerischen und gesundheitlichen Versorgung in Deutschland unentbehrlich.“. Neben der besonders hervorzuhebenden Nähe zu Patient*innen zeichnet sich die Profession der Pflege durch qualitativ hochwertige Ausbildung, Weiterbildung und/oder Studium aus. Diese Potentiale sollen zukünftig durch deutliche Kompetenzerweiterungen auf allen Qualifikationsebenen besser genutzt werden. Darüber hinaus soll eine berufsständische Vertretung der Profession Pflege auf Bundesebene etabliert werden, welche Befugnisse zur Weiterentwicklung des Berufsverständnisses und der Berufsrollen mit Empfehlungscharakter (z.B. Muster-Weiterbildungsordnung) haben soll.
Mit dem vorliegenden Eckpunktepapier stellt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach einen bedeutenden Meilenstein zur Stärkung der pflegerischen Profession vor. Die Schwerpunkte liegen allerdings im Bereich der ambulanten Pflege und Langzeitpflege. Pflegefachpersonen sollen perspektivisch, entsprechend ihren vorhandenen Kompetenzen, eigenverantwortlich Leistungen der häuslichen Krankenpflege verordnen können oder, gemäß §14 PflBG, erweiterte Versorgungsaufgaben in der Regelversorgung wahrnehmen. Dies bezieht sich insbesondere auf komplexe Wundversorgung, Versorgung von Menschen mit diabetischer Stoffwechsellage oder mit demenziellen Erkrankungen. Das Handlungsfeld der akademischen Pflege mit Masterabschluss wird anhand der Community Health Nurse aufgezeigt.
Wie erweiterte Rollen der Pflegefachpersonen im Krankenhausbereich aussehen könnten, wird in dem Eckpunktepapier nicht klar formuliert. Das Bundesgesundheitsministerium plant auf die DKG und Krankenhäuser zuzugehen, um international verbreitete eigene Handlungsrahmen der Pflegefachpersonen zu definieren. Dies schließt eigenständige klinische Entscheidungsfindungsprozesse mit ein.
In diesem Zusammenhang sehen wir als Fachgesellschaft unsere spezielle Aufgabe. Wir stehen bereits mit anderen Vertreter*innen im interprofessionellen Dialog zu erweiterten Handlungsfeldern für Pflegefachpersonen mit 2-jähriger Weiterbildung in den spezialisierten Feldern der Intensivpflege, Anästhesie- oder Notfallpflege.
Im Positionspapier zur wissenschaftlichen Weiterentwicklung in der Intensivpflege hat die DGF bereits 2017 den Weg zur Akademisierung in diesem Bereich aufgezeigt und die Rolle einer Advanced Practice Nurse Critical Care anhand des internationalen Intensivpflegekompetenzrahmens der EfCCNa vorgestellt.
Der Bundesgesundheitsminister möchte, so wörtlich „ein dickes Brett bohren“. Wir dürfen gespannt sein, was bei diesem vielversprechenden Reformvorhaben tatsächlich gesetzlich verankert wird. Wir werden diesen Prozess aktiv verfolgen, um die Interessen der Fachpflegepersonen zu vertreten!
Ansprechpartner*in:
Christa Keienburg, stv. Vorsitzende der DGF E-Mail: c.keienburg@dgf-online.de
Antje Scheer, Leiterin der Geschäftsstelle der DGF, E-Mail: dgf@dgf-online.de | Telefon: (030) 3974 5935
Hier finden Sie die Presseerklärung als PDF zum Download.