DGF-Delegierte treffen sich zur Klausurtagung in Münster

Vom 1.-3. April 2022 trafen sich die DGF-Delegierten in Münster, um in verschiedenen Arbeitsgruppen aktuelle oder fachspezifische Themen zu bearbeiten. Lesen Sie hier eine kurze Zusammenfassung der Ergebnisse.

AG Pflegekammern
Zu Beginn des Austausches wurde die jeweilige berufspolitische Situation zum Thema Pflegekammer in den einzelnen Bundesländern betrachtet.
Nach der sehr bedauerlichen Auflösung der Pflegekammer in Niedersachsen kam es zur Neubildung und Aktivierung des Niedersächsischen Pflegerates durch die Berufsverbände. Anfang des Jahres fanden Neuwahlen zum NPR statt. Die DGF ist mit einem Delegierten im neuen Vorstand vertreten. Ein erstes Gespräch mit der Sozialministerin über die weitere Zusammenarbeit zwischen politischen Entscheidungsträgern und dem NPR hat stattgefunden. In vielen Bundesländern, wie Baden- Württemberg, Thüringen, Berlin oder Sachsen- Anhalt finden z. Zt. keine Aktivitäten der Berufsverbände zum Thema Pflegekammern statt. Augenblicklich schauen die politischen Entscheidungsträger in den einzelnen Bundesländern alle auf die Entwicklungen zur Errichtung einer Pflegekammer in NRW.
Die Delegierten in der AG Pflegekammern der DGF erarbeiteten die Empfehlung für den Kammerwahlkampf in NRW, nur im Tätigkeitsfeld „I. Interdisziplinäre Pflege“ in den jeweiligen Regierungsbezirken mit einer eigenen Liste: Starke Fachpflege / DGF! an der Kammerwahl teilzunehmen.
Der 2. Klausurtag stand ganz im Zeichen des Wahlkampfes Pflegekammer NRW. Es wurden der derzeitige Stand, die geplanten Eckpunkte und ein zeitlicher Ablaufplan des Wahlkampfes ein Leitfaden mit möglichen Maßnahmen für den eigenen Wahlkampf der DGF in NRW erstellt.
In drei der fünf Regierungsbezirke wurden schon DGF-Listen gebildet. Wer sich weiter informieren oder an der jeweiligen Liste in den Regierungsbezirken Münster, Köln, Düsseldorf, Detmold oder Arnsberg mitarbeiten möchte, kann gern Kontakt mit der Geschäftsstelle der DGF in Berlin oder den AG Pflegekammern – Sprechern, Herrn Dominik Ziergiebel oder Herrn Felix Berkemeyer aufnehmen.

AG OP-Anästhesiepflege
Die Empfehlungen der DGF zum Thema „Kompetenzen in den Fachbereichen OP-Pflege und Anästhesie-Pflege“, welche durch die AG OP-Anästhesie-Pflege erarbeitet wurden, werden fachbezogen in der Zeitschrift „Intensiv“ und „Im OP“ mit der Ausgabe 04/2022 veröffentlicht.
Im Vorfeld der Klausurtagung in Münster hat sich die AG darauf verständigt, die ursprünglich mit dem Text gekoppelten Forderungen für ein neues Projekt zu nutzen, das mit der Überschrift „Qualitätsentwicklung und -sicherung in der Anästhesie/im OP“ versehen sein wird.
Neben den Hauptgaranten der beruflichen Handlungskompetenz stellen die Begriffe
• Patientensicherheit
• Stellenbesetzung
• Praxisanleitung
weitere Eckpfeiler der Qualitätsentwicklung und -sicherung dar.
Die inhaltliche Gestaltung des Projekts ergibt sich durch die nachfolgende Formulierung einer vermeintlichen Einführung in das Thema:
„Die Versorgung von Patienten im OP erfolgt durch Fachpflegende der Anästhesie sowie des Operationsdienstes. Neben den beschriebenen notwendigen Kompetenzen als Grundpfeiler für die qualitative Versorgung gehören auch Eckpfeiler wie Menge an und Besetzung der Planstellen, Onboarding und praktische Anleitung neuer Mitarbeiter im Sinne der Personalentwicklung sowie die Sicherung der Patienten in den besonderen Bereichen dazu. Gerade hier zeigen sich defizitäre Struktur- und Prozesskriterien, die einerseits das Outcome des Patienten gefährden und andererseits die Entwicklung des Personals behindern…“
Die AG hat sich in Kleingruppen aufgeteilt und wird zunächst arbeitsteilig vorgehen. Für eine erste Zwischenbilanz der Gesamt-AG ist ein Treffen für Juni 2022 anberaumt.
Bis Oktober entwickelte Ergebnisse werden im Rahmen der DGF-Tagung in Berlin vorgestellt.

AG Intensivpflege
Die AG Intensivpflege beschäftigt sich mit fachlichen Themen der Intensivfachpflege.
Seit vielen Monaten sind unsere Themen die Kompetenzbereiche der Intensivpflege, Rollenbilder und die taxonomische Zuordnung. Welche Kompetenzen haben Fachweitergebildete Intensivpflegende?
Nach vielen Literaturrecherchen, Vorarbeiten und Diskussionen haben wir auf der letzten DGF – Klausurtagung eine Konsensus Tagung geführt und Ergebnisse erzielt. Die Ergebnisse werden zusammengeführt und publiziert.

AG Weiterbildung
Auf der Klausurtagung beschäftigte sich die AG-Weiterbildung mit der Qualifikation der Weiterbildungsleitungen und der Qualifikation von Praxisanleitenden in der Fachweiterbildung.
Die AG kam zu dem Entschluss, dass die Leitung der Fachweiterbildungsstätte eine abgeschlossene Fachweiterbildung im jeweiligen Bereich und eine berufspädagogische Hochschulqualifikation mit Masterabschluss haben sollte.
Die Möglichkeit der dualen Leitung, wobei eine Person mit berufspädagogischer Hochschulqualifikation (Masterabschluss) gemeinsam mit einer weiteren Person, welche eine abgeschlossene Fachweiterbildung für das jeweilige Fachgebiet und eine berufspädagogische Zusatzqualifikation (mind. 300h) nachweist, wurde sehr kritisch diskutiert.
Um sich einen Überblick über die aktuelle Situation der Fachweiterbildungsstätten zu verschaffen, wurde eine Befragung der Weiterbildungsleitungen angeregt.
Ziel der Befragung ist es herauszufinden, welche Weiterbildungen und in welchem Umfang angeboten werden, ob es eine duale Leitung gibt, welche Qualifikationen diese Personen haben, ob die Zukunft der Weiterbildungsstätte gesichert ist und ob es dort freigestellte Praxisanleiter gibt.
Basierend auf den Ergebnissen dieser Befragung möchte die AG Empfehlungen aussprechen.
Bezüglich der Qualifikation von Praxisanleitenden, wurde sich auf eine berufspädagogische Zusatzqualifikation von mindestens 300 Stunden und erfolgreiche abgeschlossene Fachweiterbildung im jeweiligen Fachgebiet verständigt. Auch die unbedingt nötige Freistellung der Praxisanleitenden, für die mindestens 10% Anleitung der Kursteilnehmer, sowie eine maximale Anzahl an Teilnehmer pro Praxisanleitendem wurde angesprochen.

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