DGF begrüßt Bayerns Vorstoß zur pflegerischen Selbstverwaltung

Kernaufgabengebiet einer pflegerischen Selbstverwaltung sei auch die Definition von professioneller Pflegetätigkeit und von entsprechenden Qualifikationsmerkmalen für Pflegefachkräfte. Dies biete der Bevölkerung Schutz vor beispielsweise unsachgemäßer Pflege. Gerade in den hochspezialisierten pflegerischen Versorgungsbereichen ambulanter und stationärer Intensivpflege sowie Anästhesie- und Chirurgiedienstleistungen seien dringend qualitative und quantitative Mindestspersonalstandards erforderlich, um den wachsenden Anforderungen gerecht werden zu können.

Die DGF unterstützt seit vielen Jahren die Bestrebungen aller Pflegeverbände und landesaktiven Gremien zur Schaffung von Pflegekammern in den Ländern der BRD. Der Großteil der DGF-Mitglieder hat sich in den letzten Jahren an der „Registrierung für beruflich Pflegende“ beteiligt, einer optionalen Möglichkeit für Pflegefachkräfte sich qualifikationsorientiert in ein Register eintragen zu lassen.

Tilmann Müller-Wolff, M.A.
DGF-Presse

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