Chronik – 30 Jahre DGF

Weiterbildungen

Anfang der sechziger Jahre gab es bereits in den skandinavischen Ländern, den USA und in der Schweiz pflegerische Weiterbildungen und Lehrgänge im Bereich der Anästhesiepflege.

1950 beschäftigten sich die deutschen Chirurgen mit derlei Neuerungen. Zitat: „Es ist die Frage der Ausbildung von Narkose-Schwestern zu prüfen, die nach den deutschen Verhältnissen besser einsatzfähig wären. Nach deutschem Recht ist noch immer der Operateur für die gesamte Operation verantwortlich, der Narkotiseur ist sein Erfüllungsgehilfe“.

In Deutschland führten sowohl einzelne Kliniken (München, Freiburg) als auch die Bundeswehr (Koblenz 1964) Lehrgänge durch, um einerseits Pflegekräfte zu qualifizieren, andererseits den damaligen Mangel an Narkoseärzten zu kompensieren.

Die spätere Gründerin und heutige Ehrenvorsitzende der DGF, Oberschwester Therese Valerius von der Uni Mainz lernte bei ausländischen Hospitationen verschiedene Weiterbildungen für das Pflegepersonal kennen. Sie plante ab 1962 ein Konzept für Mainz.

Frau Valerius sowie die Anästhesie-Professoren Hálmagyi und Nolte begannen 1964 in Mainz mit der ersten systematischen Fachweiterbildung über zwei Jahre. 1966 legten dort die ersten sieben Schwestern das Abschlussexamen ab. In Ulm begann die Fachweiterbildung im Jahr 1969 mit einem Jahr Dauer nach der Regelung der „Deutschen Gesellschaft für Anästhesie und Wiederbelebung“, DGAW. (Hier legte ich 1970 mein Fachexamen für Anästhesiepflege ab)

Die DGAW veröffentlichte 1972 „Richtlinien über die Weiterbildung zur Fachschwester/zum Fachpfleger“. Die spätere Dreiteilung in den Fachrichtungen der Intensivweiterbildung wurde 1972 im „Mainzer Weiterbildungsprogramm“ übernommen.

Drei ärztlichen Fachgesellschaften und Oberschwester Therese Valerius waren sich einig, dass die Fachweiterbildung für Pflegekräfte nicht nur von ärztlichen Organisationen getragen werden sollte. Kontakte mit Gewerkschaften und pflegerischen Organisationen zeigten schnell, dass man für eine bundesweite Fachweiterbildung kein Gehör fand. Es wurde befürchtet, dass sich die Krankenpflege zersplittere oder eine abhebende Elitegruppe entstehen könne. Nun blieb den damals noch wenigen engagierten Fach-Pflegekräften (welche eine Weiterbildung besucht hatten bzw. organisierten) nichts anderes übrig, als selbst eine Interessenvertretung ins Auge zu fassen.

Eine kleine Gruppe Betroffener traf sich am 29. Mai 1974 zum Gedankenaustausch mit Frau Valerius in Mainz. Am 26. Oktober 1974 gründeten 40 Pflegekräfte die „Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege e.V.„. Für die offizielle Anerkennung zum 1.1.1975 als gemeinnütziger Verein wurde ein fünfköpfiger Vorstand unter dem Vorsitz von Therese Valerius gewählt.

In der Satzung steht bis heute die Förderung der Fort- und Weiterbildung in der Fachkrankenpflege als Hauptziel an erster Stelle. Hierin unterscheidet sich die DGF immer noch von allen anderen Verbänden, welche mittlerweile die verschiedenen Fachweiterbildungen unterstützen. Die Zeit hat gezeigt, dass das weitergebildete Pflegepersonal nicht abgehoben hat und die notwendigen Zusatzqualifikationen nicht zuletzt zum Wohle der Patienten notwendig sind.

Unter der Federführung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) haben Vertreter der DGF und der drei „ärztlichen Fachgesellschaften in der Intensivmedizin“ 1975 und 1976 eine Weiterbildungsordnung erarbeitet, welche am 16.11.1976 als „Muster für eine landesrechtliche Ordnung der Weiterbildung und Prüfung zu Krankenschwestern, Krankenpflegern und Kinderkrankenschwestern in der Intensivpflege – Empfehlung der DKG“ veröffentlicht wurde. Sie bildet die Grundlage für die Ordnungen im Bereich der Gemeindekrankenpflege, der Psychiatrie, des Operationsdienstes, der Rehabilitation, der Nephrologie und der Onkologie. Schon 1975 hatten die Länder eine „Rahmenordnung für die Weiterbildung in den verschiedenen Fachrichtungen der Krankenpflege“ herausgegeben. Hier wurde u. a. festgeschrieben die Dauer von zwei Jahren, die 720 Stunden Unterricht sowie eine Abschlussprüfung.

Diese Eckdaten gelten für die meisten der heute angebotenen Fachweiterbildungen und gingen vor einigen Jahren in den BAT für die Einstufung nach KR VI ein. Die Rahmenordnung wurde 1991 geändert und verbessert.

Da die Weiterbildung unter die Kulturhoheit der Länder fällt, haben weder die staatlichen Rahmenordnungen noch die Musterordnungen der DKG zu einer Einheitlichkeit geführt, Im Bereich der Intensivpflege gibt es in vier Bundesländern verschiedene landesrechtliche Regelungen (in wenigen Ländern gilt das 1998 mit der DGF erneuerte DKG – Muster).

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