Die Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste blickt sorgenvoll in die Zukunft der zu versorgenden Patienten in der Anästhesie. Auf Grund des Fachkräftemangels in der Pflege gibt es jetzt schon ein Mangel an Fachpflegenden in der Anästhesie, der auch zu qualitativen Einbußen im Operationssaal und Aufwachraum führen wird und die Sicherheit des Patienten bedroht.
Um dem jetzt schon vorhandenen Mangel entgegenzuwirken, müssen die Fachweiterbildungsangebote in diesem Bereich für Pflegende erhöht und parallel dazu die Ausbildung zu Anästhesie-Technischen-Assistenten mit staatlicher Regelung forciert werden. „Ohne einen staatlich anerkannten Abschluss wird diese Ausbildung immer eine Ausbildung 2. Klasse sein und den ATAs werden aufbauende Weiterbildungen nicht offen stehen“, so Lothar Ullrich, Vorsitzender der DGF.
So sollten ATAs die Möglichkeit nach 2-jähriger Berufstätigkeit die Möglichkeit eingeräumt werden für
· eine verkürzte Umschulung zur OTA
· Managementweiterbildungen bzw. –studium für Funktionsbereiche
· Bachelor- /Master – Qualifizierung zum pflegerischen Anästhesisten (wie z.B. USA)
· pädagogische Studienabschlüsse für die lehrende Funktion in der Aus- und Weiterbildung
Die DGF empfiehlt:
· die ATA- Ausbildung schnellstmöglich bundesweit gesetzlich zu regeln
· eine Finanzierung der Ausbildung und Ausbildungsstätten entsprechend §17a KHG Ausbildungsfinanzierung zu gewährleisten
· Weiterbildungsstudiengänge und aufbauende Qualifizierungsmaßnahmen für ATAs zu öffnen und/oder neu zu entwickeln
Positionspapier ist zum Download verfügbar unter:
DGF-Positionspapier zum Berufsbild der Anästhesietechnischen Assistenz (ATA) (pdf, 144 KB)