PRESSEMITTEILUNG
Das Versenden der ersten Beitragsbescheide an die Mitglieder der Pflegekammer vor Weihnachten stieß auf Kritik bei vielen Pflegenden. Sicher werden einige Formulierungen in dem Schreiben kritisch hinterfragt werden müssen. Dieser konstruktiven Kritik stellt sich die Pflegekammer Niedersachsen. Was sich dann allerdings in den sozialen Netzwerken in den letzten Tagen Bahn gebrochen hat, an diffamierenden Entgleisungen und gezielten Falschmeldungen, ist eine völlig neue Erfahrung.
Die Kammergegner versuchen, die Umstände der Beitragsbescheide durch die Pflegekammer Niedersachsen medial zu nutzen. Mit ihrer Onlinepetition fordern sie die Auflösung der Pflegekammer und ein Ende der „Zwangsmitgliedschaft“ in Niedersachsen. Die jetzt praktisch umgesetzte Beitragsordnung ist mit dem Sozialministerium in Hannover entwickelt und freigegeben worden. Die Pflegekammer hat dann alle sich zu registrierenden Pflegefachkräfte persönlich angeschrieben und in einem Schreiben die Mitglieder gebeten, sich anzumelden. Nur registrierte Mitglieder konnten an der Kammerwahl im Sommer 2018 teilnehmen. Knapp über 40.000 Pflegende sind dieser Aufforderung nachgekommen.
Die Kritik, dass es keine ausreichende Information über die Pflegekammer Niedersachsen gegeben hat, ist damit sachlich falsch. Alle Pflegenden, die sich bis Mitte Februar 2018 registriert hatten, erhielten einen Mitgliedsausweis und konnten sich im Sommer zur Wahl stellen und an der Briefwahl teilnehmen. Dass viele Kollegen von ihrem demokratischen Recht nicht Gebrauch gemacht haben, war und ist sehr bedauerlich. Jetzt aber den nach der Beitragsordnung fälligen Beitragsbescheid, der eben für alle gilt, zum Anlass zu nehmen und die Pflegekammer Niedersachsen grundsätzlich in Frage zu stellen und sich der Beitragszahlung zu entziehen, erscheint nicht solidarisch gegenüber den Berufskollegen, die sich ordnungsgemäß und fristgerecht registriert haben.
Die DGF sieht die professionellen Pflegefachberufe weiterhin in einer tragenden Rolle im deutschen Gesundheitssystem. Um dieser Rolle mit Nachdruck gerecht zu werden, ist die pflegerische Selbstverwaltung, also die Einführung von Landespflegekammern in den Bundesländern zwingend erforderlich. Die DGF unterstützt ausdrücklich diesen eingeschlagenen Weg.
Bei der Auflistung der fünf Grundelemente des Ethik-Kodex für Intensivpflegende der DGF wird richtungsweisend darauf verwiesen: „Intensivpflegende nehmen an den Bemühungen der Profession teil, die Integrität des Berufsbildes zu erhalten, indem sie die Öffentlichkeit vor Fehlinformationen oder Fehlrepräsentation schützen.“
Deshalb fordert die DGF eine inhaltliche Versachlichung der Diskussion, um die pflegerische Selbstverwaltung auf Länder- bzw. Bundesebene zu etablieren, unter höchstmöglicher Transparenz und Einbeziehung aller Beteiligten.
Verabschiedet vom Vorstand der DGF e.V. am 7.Januar 2019.
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Die DGF ist als gemeinnütziger, eingetragener Verein die nationale Interessenvertretung der Fachkrankenpflege und Mitglied im Deutschen Pflegerat, Mitglied der IFNA (International Federation of Nurse Anesthetists) und der EfCCNa (European Federation of Critical Care Nurse Association).