DGF gibt Empfehlung zur qualitativen und quantitativen Pflegepersonalbesetzung von Intensivstationen ab

30. März 2015
Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF)


 
Empfehlung zur qualitativen und quantitativen Pflegepersonalbesetzung von
Intensivstationen

„Die Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF) sorgt sich um
eine gute und sichere Versorgung der Intensivpatienten in Deutschland“, sagt der Vorsitzende der
DGF, Lothar Ullrich.
Im Rahmen der Qualitätssicherung beschreiben die Kliniken in Deutschland ihre
Leistungspotentiale und versprechen in diesem Kontext den Patienten u.a. über Leitbilder eine
hochwertige und sichere Versorgung. Da parallel mit der Einführung eines fallpauschalierenden
Entgeltsystem (Diagnosis Related Groups, DRG’s) die Finanzierung der Krankenhäuser deutlich
schlechter geworden ist, mussten bundesweit Strukturen und Prozesse analysiert und nicht
unerhebliche Einsparungen vorgenommen werden. Diese haben zu starken Stellenreduktionen in
der Krankenpflege und insbesondere in den Handlungsfeldern von Intensivpflege und Anästhesie
geführt. Dazu kommt, dass in 2012 gemäß einer Stichprobe (DIP) im Durchschnitt 3,6% der Stellen
nicht besetzt waren.
Nationale als auch internationale Studien belegen inzwischen zahlreiche Mängel in der
Patientenversorgung, Dazu gehören u.a.:
• Mangelhafte Hygiene mit der Folge vermehrter nosokomialer
Infektionen
• Fehler in der Medikamentenapplikation
• Verspätete Analgesie
• Sekundärschäden wie z.B. erhöhte Thrombose- und Dekubitusraten,
Fixierungen von Patienten auf Grund von Personalmangel, die
zusätzlich zu ethischen Konflikten und juristischen Problemen führen.

Zudem übernehmen Intensivpflegende immer mehr hoch komplexe Aufgaben:
• Führung des Patienten im Weaningprozess (Entwöhnung von einem Beatmungsgerät)
• Steuerung der medikamentösen Therapie mit Analgetika, Katecholaminen
• Durchführung und Überwachung der klinischen Ernährungstherapie
• Planung und Durchführung der notwendigen Frühmobilisation
• Vermehrte Betreuung von Patienten mit Delir (hohe Letalitätsrate bei fehlender Erkennung
und Begleitung)
• Begleitung der Patienten und deren Angehörigen im Sterbeprozess

Auf Grund dessen fordert die DGF:
• Pro Schicht mindestens eine Pflegende für zwei Patienten, und darüber hinaus:
· für Patienten mit aufwendigen organunterstützenden Interventionen wie Beatmung,
Dialyse, Leber- und Herzersatzverfahren sowie Reanimation pro Patient eine
zusätzliche Pflegende pro Schicht
· für Patienten mit hoch komplexen Versorgungsanforderungen eine zusätzliche
Pflegende pro Schicht
· für Leitungs-, Schulungs- und administrative Aufgaben gesonderte Stellenanteile

>>> Zum Volltext „Empfehlung zur qualitativen und quantitativen Pflegepersonalbesetzung von Intensivstationen“ <<<

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Die DGF ist als gemeinnütziger, eingetragener Verein die nationale Interessenvertretung der Fachkrankenpflege und Mitglied im Deutschen Pflegerat, Mitglied der IFNA (International Federation of Nurse Anesthetist) und der EfCCNa (European Federation of Critical Care Nurse Association).

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