Die DGF hat mit Vorstandsbeschluss vom 01.07.2009 einen Fachkrankenpflegestandard verabschiedet.
Aufgrund der zunehmenden Diskussionen um die interdisziplinäre Zusammenarbeit der Berufsgruppen in der Krankenversorgung definiert die DGF hierbei Kompetenzgebiete und Tätigkeitsspektren der Fachkrankenpflege. Im Vordergrund der Versorgung kritisch erkrankter Patienten stehen die größtmögliche Patientensicherheit und das bestmögliche Patientenoutcome im Behandlungsprozess. Durch die Einhaltung der geforderten qualitativen und quantitativen Mindeststandards wird die Erreichung dieser patientenorientierten Zielvorgaben ermöglicht.
Lesen Sie das gesamte Dokument hier